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Seit heute in Harheim Pflicht: Kennzeichen und Haftpflichtversicherung für Fahrräder

“Jetzt ist endlich Schluss mit dem Rowdytum” - der Harheimer Ortsvorsteher ist zufrieden. Zu sehr zugenommen hatten Regelverstöße durch rücksichtslose Radfahrer in Harheim, die dann nicht angezeigt werden konnten, da die Fahrräder ohne Kennzeichen waren.

Überraschend schnell wurde ein Antrag der Freien Wähler Harheims vom Verkehrsdezernat aufgegriffen und zunächst für eine Probezeit von 24 Monaten eine Ausnahmeregelung von der Straßenverkehrsordnung durchgesetzt. Vom 1. April 2010 bis zum 31. März 2012 dürfen in Harheim nur noch Fahrräder mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer mitgeführten Versicherungsbestätigung gefahren werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein sofortiges Bußgeld von € 100,00 oder die Sicherstellung des Fahrzeuges. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass auch Fahrräder ein Kennzeichen tragen müssen, die lediglich geschoben werden, da auch beim Schieben von Fahrrädern Unfälle oder Beschädigungen entstehen können. Für nicht zugelassene Räder kann jedoch bei der Verwaltungsstelle ein rotes Kennzeichen für Überführungen ausgegeben werden.

Das Verkehrsdezernat weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Kinderfahrräder von der Regelung nicht ausgenommen sind und ebenfalls ein Kennzeichen tragen und versichert sein müssen.

Die erforderlichen Fahrrad-Kennzeichen sind bei der Zulassungsstelle nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung erhältlich - derzeit noch ohne eine technische Prüfung. Die Verkehrsbehörden beabsichtigen allerdings auch für Fahrräder bis zum Beginn des kommenden Jahres eine verpflichtende TÜV Prüfung einzuführen.

 

 

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