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CDU fordert: Kernkraftwerk nach Harheim
01. April (hs) Was bis kurz vor der Kommunalwahl noch als Gerücht galt, wurde am späten Freitagabend überraschend tatsächlich bestätigt: die Harheimer CDU möchte ein Gelände
in Harheim für den Bau eines Kernkraftwerks anbieten.
In einer noch internen Pressemitteilung bezeichnete die Fraktionsspitze der CDU den „Standort Harheim als geradezu ideal“. Hier könne problemlos und gefahrlos nicht nur der
Energiebedarf der Stadt Frankfurt auf lange Zeit gesichert werden, auch Probleme mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle könnten gelöst werden, verfüge doch Harheim über eine alte Hausmülldeponie, die man
kurzfristig für diese Zwecke wieder reaktivieren könne.
Bereits vor der Wahl löste ein Flugblatt der CDU Verwirrung aus. Dort wurde nachdrücklich vor der Wahl der Harheimer Grünen gewarnt, da „durch
ihre Technologiefeindlichkeit“ Deutschland stark getroffen sei, unter anderem seien sie gegen Transrapidentwicklung und gegen „zeitgemäße Kernkraftnutzung der 4. Generation“. Die CDU hatte
beabsichtigt, nach der Wahl mit voller Kraft dieses Projekt bundesweit vorzustellen. Der Verlust von 7,5 % bei den Kommunalwahlen sei „ein Schönheitsfehler, der uns aber nicht davon abhält, das durchzusetzen,
was wir uns vorgenommen haben“ – so eine Stimme aus der Fraktionsspitze.
Auf kritische Fragen hinsichtlich der Risiken einer solchen Anlage in einem so dicht besiedelten Gebiet, hat nach Angaben eines Mitglieds, das nicht namentlich genannt werden
wollte, der Fraktionsvorsitzende Bernd Kölling angegeben, dass „...die Gesellschaft bereit sein muss, Opfer zu bringen, soll die Energie- und Benzinversorgung auch in 30 Jahren noch gesichert sein“.
Über einen weiteren Antrag, in dem der Ausbau der S-Bahn-Linie S6 von Berkersheim bis Bad Vilbel oder sogar Friedberg als Transrapid-Strecke gefordert werden soll, konnte nach
Angaben des CDU-Mitglieds keine Einigung erzielt werden. Der tatsächliche Effekt auf den Harheimer Arbeitsmarkt sei nicht eindeutig nachweisbar, daher würde dieser Antrag bis zur Einholung eines weiteren
Gutachtens zurückgestellt werden.
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