|
Alles Gute. Den freundlichen Wunsch von dem Plakatständer werden Sie brauchen, wenn Sie am Römerbrunnen in die Maßbornstraße einbiegen wollen, denn an dem Ständer mit den Weihnachtswünschen können Sie so einfach
nicht vorbeisehen.
Schön, dass die gelb-blaue Partei in Harheim wenigstens durch die im Weg stehenden Plakaten auffällt, wenn schon durch nichts anderes. Die meisten
Harheimer fragen sich allerdings, ob es mit den Weihnachtswünschen und dem Hinweis auf das Jour Fixe, das schon längst stattgefunden hat, nicht mal gut wäre, und die behindernden Plakatständer auch mal wieder
abgeholt werden könnten.
Könnten sie schon. Aber diese Plakatständer haben die taktische Aufgabe, schon mal den Platz für die Plakate der Kommunalwahl zu besetzen.
“Ist das denn
zulässig?” fragt der ein oder andere Bürger. Nein. Ist es nicht. Wahlwerbung im öffentlichen Raum darf ab sechs Wochen vor der Wahl aufgestellt werden. Also am Besten, man beschwert sich beim zuständigen
Dezernenten für Sicherheit und Ordnung in Frankfurt. Dieser aber, der so gerne am liebsten überall Videocameras aufstellen würde, (um zu sehen, wer nachts was macht) wird wahrscheinlich sagen: “Nur
Geduld, das Problem löst sich von alleine”. Und zwar nach der Kommunalwahl am 27. März. Weshalb sollte er denn gerade gegenüber seiner eigenen Partei mit Sicherheit und Ordnung durchgreifen?
|