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Werbetafel statt Weizen
Anzeigetafel stößt auf Unverständnis

Ist das zulässig - eine Werbetafel auf einem Privatgrundstück aufzustellen - da braucht man doch wohl eine Genehmigung!” - Der Ortsbeirat selbst konnte die Frage bei der jüngsten Sitzung nicht eindeutig klären. Sicher ist nur, dass im “öffentlichen Raum” - also an Laternenpfählen und Masten keine Werbung ohne eine Genehmigung der Deutsche Städte Medien oder des Straßenbauamtes angebracht werden darf. Vom Straßenbauamt ist - wenn die Werbetafel auf privatem Grund steht - offenbar nur ein Mindestabstand zur Straße gefordert.

“Wenn das zulässig ist, dann wird es bald aussehen wie in Spanien, wo entlang der Straßen alle Flächen mit Werbetafeln zugebaut sind”, meint ein Anwohner. Also - mediterrane Verhältnisse auch bald in Harheim?

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Foto: Laura Hörsken