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Parkproblem An der Pfarrwiese kann nicht gelöst werden.

Bei einem Ortstermin An der Pfarrwiese am 17. September 2002 zusammen mit Anwohnern, der Ortsvorsteherin, Ortsbeiratsmitgliedern und einem Vertreter des Ordnungsamt konnte keine Lösung des Park-Problems der auf dem Gehweg parkenden Pkw gefunden werden.

Auslöser für den Unmut der Anwohner war ein anonymer Brief, der den Ordnungsbehörden zuging. Darin beschwerte sich jemand darüber, daß Angestellte der Ordnungsbehörde Autos, die auf dem Gehweg geparkt seien, nicht zur Anzeige bringen würden und somit Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung dulden würden.

Tatsache ist, daß im Bereich der Hausnummern 13 und 15 die Strasse so schmal ist, daß ordnungsgemäß parkende Autos die Durchfahrt erschweren oder gar unmöglich machen würden. Die Anwohner parken daher an dieser Stelle seit Jahren auf dem Gehweg. Ohnedies ist dort Parkraum knapp, alternativ könnten die Anwohner ihre Pkw nur verhältnismäßig weit entfernt abstellen.

Nun müssen natürlich auch die Belange der Kinder berücksichtigt werden. Nach Ansicht der Anwohner nutzen diese jedoch mehrheitlich ohnedies die Strasse - naja kein Wunder, auf dem Gehweg parken ja auch Autos.

Die Forderung nach der Ausweisung als Spielstraße lehnte der Vertreter des Ordnungsamtes ab. Erstens seien dafür spezielle Umstände erforderlich, die er hier nicht als gegeben ansah, ausserdem wies er darauf hin, daß auch diese Ausweisung nichts an der Parkproblematik ändern würde und die Pkw immer noch auf dem Gehweg widerrechtlich parken würden.

Der Rückbau des Gehweges kommt aus finanziellen Gründen nicht in Betracht.

In einem längeren Meinungsaustausch konnte keine Lösung gefunden werden, die sowohl für die Anwohner als auch für Fußgänger eine Verbesserung bedeuten würde.

Schließlich verständigte man sich mehrheitlich darauf, die Situation so zu belassen wie sie ist. Die Anwohner müssen dabei sowohl auf dem Gehweg parkende Autos tolerieren wie auch auf der Straße befindliche Fußgänger und Kinder. Das Ordnungsamt wird im Gegenzug eventuelle Anzeigen unter dem Aspekt der Geringfügigkeit wohlwollend prüfen.

 

sonblgr